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Erstinformation nach § 15 VersVermV
Als Versicherungsvermittler sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor dem ersten Geschäftskontakt bestimmte Informationen Ă¼ber unsere Tätigkeit, unseren Status und unsere VergĂ¼tung zur VerfĂ¼gung zu stellen. Bei tierisch-gut-versichert beraten Sie zwei Vermittler. Bitte wählen Sie die fĂ¼r Sie zutreffende Erstinformation:
đŸ‘‰ Erstinformation Dennis Schwantes Versicherungsvermittler (Mehrfachagent) mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
đŸ‘‰ Erstinformation Sascha Hilgers Versicherungsvermittler (Mehrfachagent) mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Hinweis: Die Erstinformation wird Ihnen zusätzlich beim ersten Geschäftskontakt automatisch in Textform Ă¼bermittelt (z. B. per WhatsApp oder E-Mail).